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title: "Arbeitnehmerüberlassung: AÜG, Erlaubnis und Zuständigkeiten"
description: "Wer bleibt Arbeitgeber, welche Rolle hat der Einsatzbetrieb und welche Nachweise sind zu prüfen? Dieser Ratgeber ordnet zentrale Begriffe der Arbeitnehmerüberlassung ein und verweist auf offizielle Quellen."
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# Arbeitnehmerüberlassung: AÜG, Erlaubnis und Zuständigkeiten

Wer bleibt Arbeitgeber, welche Rolle hat der Einsatzbetrieb und welche Nachweise sind zu prüfen? Dieser Ratgeber ordnet zentrale Begriffe der Arbeitnehmerüberlassung ein und verweist auf offizielle Quellen.

## Verleiher und Entleiher

Der Verleiher ist Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer. Der Entleiher nimmt ihre Arbeitsleistung in seinem Betrieb in Anspruch. Nach § 1 AÜG gehören die Eingliederung in dessen Arbeitsorganisation und seine Weisungen zum beschriebenen Modell. Der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer und die Vereinbarung zwischen den Unternehmen sind unterschiedliche Vertragsbeziehungen.

## Erlaubnis und richtiger Rechtsträger

Für Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich; das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Die Bundesagentur für Arbeit ist die Anlaufstelle für das Erlaubnisverfahren. Vor einer Beauftragung ist zu klären, welcher Rechtsträger als Verleiher auftritt und welche aktuellen Nachweise ihm zugeordnet sind. Die Nachweisseite verlinkt die veröffentlichte Urkunde für East Power Sp. z o.o.; dieser Ratgeber ersetzt keine aktuelle Auskunft der Behörde.

## Überlassungshöchstdauer: den Einzelfall prüfen

§ 1 AÜG behandelt die Überlassungshöchstdauer und die Anrechnung vorheriger Einsätze. Daneben enthält die Vorschrift Möglichkeiten abweichender Regelungen. Für die Planung sind daher die konkrete Person, der Entleiher, frühere Einsätze und einschlägige Regelungen zu prüfen. Eine pauschale Zusage für jede gewünschte Dauer lässt sich daraus nicht ableiten.

## Equal Pay und Gleichstellung

§ 8 AÜG regelt den Gleichstellungsgrundsatz einschließlich des Arbeitsentgelts. Die Vorschrift enthält zugleich Bedingungen für tarifliche Abweichungen. Welche Regelung im konkreten Einsatz gilt, muss fachlich geprüft werden. Eine Aussage zum Kundenpreis ersetzt diese Prüfung nicht: Abrechnung des Einsatzes und Arbeitsentgelt sind unterschiedliche Größen.

## A1 gehört zur Sozialversicherung

Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten kann zusätzlich zu Fragen des Einsatzmodells ein Nachweis über die anwendbaren Sozialversicherungsvorschriften relevant sein. Dafür dient die A1-Bescheinigung in den entsprechenden Fällen. Voraussetzungen und zuständige Stelle sind fallbezogen zu klären. Unsere Nachweisseite behandelt A1 und die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung getrennt.

## Was vor einer Vereinbarung feststehen sollte

Benennen Sie Rechtsträger, Einsatzort, Tätigkeit und geplanten Zeitraum. Klären Sie erforderliche Nachweise, Zuständigkeiten und einschlägige Bedingungen mit den fachlich verantwortlichen Stellen. Dieser Ratgeber ist eine Orientierung auf Grundlage der verlinkten Quellen, keine abschließende Beurteilung eines konkreten Einsatzes. Stand der redaktionellen Quellenprüfung: 15. Oktober 2026.

- [AÜG § 1](https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html)
- [AÜG § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__8.html)
- [Bundesagentur für Arbeit — Arbeitnehmerüberlassung](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/arbeitnehmerueberlassung)
- [Deutsche Rentenversicherung — A1](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html)
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