EAST POWER / PERSONAL FÜR UNTERNEHMEN

Erlaubnis und Registrierung von East Power Sp. z o.o.

Auf eastpower.pl sind die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für East Power Sp. z o.o. und der polnische KRAZ-Nachweis veröffentlicht. Hier finden Sie die Dokumente mit Aussteller, Datum und Zuordnung zum Rechtsträger. A1-Unterlagen betreffen einen gesonderten Bereich der Sozialversicherung.

Unbefristete Erteilung laut veröffentlichter Urkunde

Die Neuausfertigung der Agentur für Arbeit Düsseldorf vom 14.09.2022 ist auf East Power Sp. z o.o., ul. Młynarska 42/115, 01-171 Warszawa, ausgestellt. Sie nennt eine seit 24.04.2018 geltende Erlaubnis und deren unbefristete Erteilung ab 22.04.2022. Diese Angaben stammen aus dem veröffentlichten Scan; eine gesonderte aktuelle Bestätigung der Behörde wurde für diese Website nicht eingeholt. Die im Dokument genannte Anschrift ist zunächst als Dokumentenangabe zu verstehen.

KRAZ 18242: polnische Registrierung

Der veröffentlichte Nachweis des Marschalls der Woiwodschaft Masowien vom 17.05.2022 nennt East Power Sp. z o.o. und die Registernummer 18242. Er betrifft die Eintragung für Arbeitsvermittlung, Personalberatung oder Berufsberatung und nennt den 26.01.2018 als Datum der ersten Eintragung. Die deutsche AÜ-Erlaubnis und dieser polnische Registerbeleg sind eigenständige Dokumente. Aus dem Zertifikat wird hier keine darüber hinausgehende Qualitätszertifizierung abgeleitet.

Ältere Unterlagen und andere Rechtsträger

Die Quellseite enthält außerdem ältere, befristete Urkunden für East Power Sp. z o.o. sowie Dokumente für East Power GmbH. Diese werden nicht als zusätzliche aktuelle Erlaubnisse der Sp. z o.o. gezählt. Maßgeblich für die Zuordnung ist der Rechtsträger im jeweiligen Dokument. Die auf der Quellseite gezeigte GmbH-Urkunde vom 02.07.2021 nennt einen Zeitraum bis 08.07.2022.

A1 bleibt ein gesonderter Nachweis

Die A1-Bescheinigung betrifft die bei grenzüberschreitender Tätigkeit anwendbaren Sozialversicherungsvorschriften. Ob sie erforderlich ist, welche Stelle zuständig ist und wer die Unterlagen verwaltet, richtet sich nach dem konkreten Fall. Sie ersetzt keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Auf der bereitgestellten Quellseite liegt kein personenbezogener A1-Nachweis zur Prüfung eines konkreten Einsatzes vor.

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