Wer beschäftigt wen? Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt der Verleiher die Arbeitnehmer; ihr Arbeitsverhältnis besteht mit diesem Arbeitgeber. Sie arbeiten während des Einsatzes im Betrieb des Entleihers und sind dort in die Arbeitsorganisation eingebunden. Der Entleiher ist das Unternehmen, das die Arbeitsleistung nutzt. Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher ist von dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer zu unterscheiden. Welche Vertragsrolle East Power im konkreten Projekt übernimmt, wird vor der Beauftragung eindeutig benannt.