Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung?
Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet Arbeitnehmerüberlassung auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit. Beschäftigte arbeiten für eine bestimmte Zeit in einem anderen Unternehmen; der bisherige Arbeitgeber wird zum Verleiher, der Einsatzbetrieb zum Entleiher. Für die Überlassung ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich, mit Ausnahmen nach dem jeweiligen Fall. Das konkrete Modell und die benötigten Nachweise müssen vor der Beauftragung fachlich geklärt werden.